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Organisation

Geschäftsführender Direktor und Vorstand

Das HCCH wird von einem Vorstand geleitet, dem der Geschäftsführende Direktor und seine 2 Stellvertreter, ein Professor aus der Gruppe der persönlichen Mitglieder sowie 4 Professoren aus der Gruppe der institutionellen Mitglieder angehören.

Der Vorstand soll die Vielfalt der vertretenen Mitglieder angemessen widerspiegeln. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt und vom Rektor für eine Amtszeit von 4 Jahren bestellt. Wiederbestellung ist möglich. Der Vorstand tritt mindestens einmal pro Semester zusammen.

Der/Die geschäftsführende Direktor/in (GD) des HCCH sowie zwei Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung gewählt und vom Rektor bestellt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der/Die GD führt die laufenden Geschäfte des HCCH, ist für die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Leitung der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen verantwortlich, erstellt den jährlichen Tätigkeitsbericht des HCCH für das Rektorat jeweils mit Hilfe der Geschäftsstelle und spricht für das HCCH in den Gremien der Universität.